- Ausgleichsquittung
- fрасписка работника (при увольнении) об отсутствии у него претензий к работодателю
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Ausgleichsquittung — Ausgleichsquittung, Arbeitsrecht: die vom Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber gegenüber abgegebene schriftliche Erklärung, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr bestehen. Verzichtet der… … Universal-Lexikon
Ausgleichsquittung — Eine Ausgleichsklausel ist Teil eines Aufhebungsvertrages Mit der Klausel vereinbaren die Vertragsparteien, dass sämtliche Ansprüche aus ihrem Verhältnis mit dem neu geschlossenen Aufhebungsvertrag geregelt werden sollen. Formulierungsbeispiel:… … Deutsch Wikipedia
Ausgleichsquittung — besondere Empfangsbekenntnis, aus dem neben der bestätigten Übergabe von Geldbeträgen oder Arbeitspapieren (⇡ Quittung) hervorgeht, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Lohn, Urlaub etc.) befriedigt ist. 1 … Lexikon der Economics
Generalquittung — Eine Generalquittung ist eine vor allem im hanseatischen Raum gebräuchliche Erklärung zur Beendigung von Streitigkeiten und Schaffung klarer Verhältnisse. Die Erteilung einer Generalquittung kann weitreichende Rechtsfolgen haben. Sie ist der… … Deutsch Wikipedia
Fritz Sturm (Jurist) — Fritz Sturm (* 13. Juni 1929 in Konstanz) ist ein deutscher Rechtsgelehrter. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werke (Auswahl) 3 Auszeichnungen 4 Quellen … Deutsch Wikipedia
Zeugnis — Zertifikat; Bescheinigung; Beurkundung; Empfehlung; Empfehlungsschreiben; Referenz; Attest; Urkunde; Beglaubigung * * * Zeug|nis [ ts̮ɔy̮knɪs], das; ses, se: 1. urkundliche B … Universal-Lexikon
Quittung — 1. Begriff: Schriftliches Empfangsbekenntnis, auf Verlangen des Schuldners ⇡ Zug um Zug gegen Empfang der geschuldeten Leistung vom Gläubiger zu erteilen; auch nachträglich (§ 368 BGB). 2. Der Überbringer einer (echten) Q. gilt (auch wenn er sie… … Lexikon der Economics